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Weg frei für die Windkraft

Wochenblatt Artikel, 27.09.16

Das Landratsamt hat für den Tengener Windpark eine Teilbaufreigabe erteilt. swb-Bild: Archiv/mu
Das Landratsamt hat für den Tengener Windpark eine Teilbaufreigabe erteilt. swb-Bild: Archiv/mu

Landratsamt erteilt Teilbaufreigabe für Tengener Windpark

Tengen-Wiechs (swb). Wie der Landkreis Konstanz gestern in einer Medieninformation mitteilte, hat das Landratsamt Konstanz der Firma Solarcomplex AG nun die Teilbaufreigabe für die Durchführung sowohl der Erdarbeiten als auch der Fundamentarbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung des »Windparks Wiechs« in Tengen-Wiechs erteilt. Damit können diese Arbeiten vor Ort bzw. an der Baustelle durchgeführt werden. Die Erteilung der Teilbaufreigabe wurde möglich, da das Verwaltungsgericht Freiburg den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamtes aktuell abgelehnt hat. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Teilbaufreigabe für die Erd- und Fundamentarbeiten waren somit erfüllt.

Das Landratsamt hatte der Firma Solarcomplex AG mit Entscheidung vom 30. Mai 2016 die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung (mit der darin enthaltenen Baugenehmigung) für die Errichtung und den Betrieb des Windparks erteilt. Der Windpark besteht aus insgesamt drei Windkraftanlagen, die auf der Gemarkung Wiechs a. R. errichtet werden sollen. Gegen die Genehmigung hatte der Betreiber eines in der Schweiz ansässigen Ferienheims Widerspruch erhoben und in der Folge beim Verwaltungsgericht Freiburg die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes beantragt.