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Inbetriebnahme der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) im Windpark Verenafohren

Pressemitteilung Windpark Verenafohren, 18.09.2024

Der Windpark Verenafohren hat die luftrechtliche Genehmigung für den Betrieb einer bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ¹ erhalten. Diese wurde am 24. Juli 2024 vom Regierungspräsidium Stuttgart erteilt, nachdem alle Installationsnachweise vorgelegt wurden. Die Inbetriebnahme des Systems erfolgt am 2. August 2024.

Das BNK-System ermöglicht eine bedarfsgerechte Schaltung der Beleuchtung der Windkraftanlagen. Durch die Integration der Light Control Unit (LCU) ² werden die Leuchten nur dann aktiviert, wenn sich ein Luftfahrzeug in der Nähe befindet. Dadurch wird die Lichtemission in der Nacht deutlich reduziert, was der umliegenden Bevölkerung zugutekommt.

Die Aktivierung erfolgt durch ein Detektionssystem, das die Signale an die LCU weiterleitet. Diese steuert dann die entsprechenden Leuchten. Das System wurde gemäß den Auflagen des Regierungspräsidiums installiert und erfüllt alle vorgeschriebenen Sicherheitsstandards.

Mit der Einführung dieser Technologie setzt der Windpark Verenafohren auf eine nachhaltige und umweltfreundliche Betriebsweise, die gleichzeitig die Akzeptanz von Windkraftanlagen in der Region erhöht.

¹ eine Technologie, die die Beleuchtung von Windkraftanlagen in der Nacht nur bei Annäherung von Luftfahrzeugen aktiviert.
² Light Control Unit – zentrale Steuereinheit zur Schaltung der BNK.